Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Tiervermittlung, den anfallenden Gebühren und Möglichkeiten, uns in unserer Arbeit zu unterstützen, findest Du hier!
Interessierst Du dich für einen Hund oder eine Katze? Dann rufe uns gerne an oder besuche uns im Tierheim. In einem Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welcher unserer Schützlinge zu Dir, Deiner Familie und Deiner Lebenssituation passt. Dabei hilft uns auch unser Interessenten-Fragebogen. Wir sind sicher, gemeinsam finden wir für Dich – und für unsere Tiere – den perfekten Partner! Wenn wir herausgefunden haben, wer Dein Leben zukünftig bereichern könnte, stellen wir Dir die Fellnase oder Samtpfote vor, gehen zusammen spazieren oder spielen im Vorgarten unseres Tierheimes. Anders als in anderen Tierheimen werden unsere Bewohner von möglichen Interessenten nicht einfach „besichtigt“. Wir möchten, dass sich Mensch und Tier in Ruhe kennenlernen und herausfinden, ob sie zueinander passen.
Es muss passen! Und um das herauszufinden, bringen wir unsere Hunde grundsätzlich in ihr neues Zuhause und kontrollieren, ob sich ein Tier dort heimisch fühlen kann. Unsere Hunde ziehen stets erst einmal „auf Probe“ in ihr zukünftiges Heim. 2 bis 4 Wochen können Hund und Mensch das Zusammenleben testen. Nach dieser Zeit besuchen wir unsere Hunde erneut in ihrem neuen Zuhause und stellen sicher, dass sich unser ehemaliger Schützling gut eingelebt hat. Gerne stehen wir den frisch gebackenen Frauchen und Herrchen bei dieser Gelegenheit auch noch einmal für Fragen zur Verfügung, bevor dann ein gültiger Tierschutzvertrag unterschrieben wird und Zwei- und Vierbeiner in ein hoffentlich langes und glückliches gemeinsames Leben starten können.
Für jede Tier-Vermittlung erheben wir eine Schutz-Gebühr. Von diesem Geld bezahlen wir die tierärztlichen Untersuchungen, die Dein zukünftiges Haustier bereits hinter sich hat, wenn es in Dein Zuhause einzieht. Diese Gebühren unterscheiden sich je nach Tierart, Alter, Gesundheitszustand und bereits erfolgten Behandlungen (z.B. Kastration, Wurmkuren, etc.). Eine genaue Übersicht über unsere Gebühren findest Du in Kürze hier.
Möchtest Du dich selbst und unseren Hunden etwas Gutes tun? Magst Du frische Luft, Bewegung und die Gesellschaft einer lieben Fellnase? Dann freuen wir uns sehr, wenn Du Gassigeher bei uns werden möchtest! Gehe mit unseren Vierbeinern auf Spaziergänge und schenke unseren Schützlingen die Abwechslung und Zuwendung, die jeder Hund braucht. In einem Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welcher unserer Schützlinge zu Dir passt. Die ersten Spaziergänge werden von einem Tierheim-Mitarbeiter begleitet, der „Deinen“ Hund gut kennt. Er gibt Dir Tipps und Tricks zum richtigen Umgang mit dem Vierbeiner. In einem Gassigeher-Vertrag wird die Leinenhandhabung, das Verhalten in verschiedenen Situationen und die Regelung für die Gabe von Leckerlis festgeschrieben.
Eines vorweg: Wenn Du dem Veterinäramt oder uns einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz melden möchtest, ist Dir Anonymität garantiert. Der Beklagte erfährt nicht, wer ihn angezeigt hat.
Informierst Du uns über einen Fall von grausamer Tierhaltung, von misshandelten oder vernachlässigten Tieren, werden wir dieser Information nachgehen und die Tierhaltung kontrollieren. Oft sind mangelndes Wissen und/oder Gedankenlosigkeit die Ursache für schlechte Tierhaltung und ein klärendes Gespräch kann die Situation für die Vierbeiner bereits verbessern. Es braucht meist viel Fingerspitzengefühl bei den Kontrollen, doch oft kooperieren die Halter und sind bereit, eine Verbesserung zum Wohle der Tiere herbeizuführen. Sollte das nicht der Fall sein, informieren wir das Veterinäramt, welches solche Fälle strafrechtlich ahndet.
So schwer es auch sein mag, bitte verändere aktiv nichts an den Umständen der Tierhaltung und befreie die Tiere auch nicht aus ihrer misslichen Lage. Es ist sonst nicht mehr möglich, eine Tierquälerei eindeutig festzustellen und den Täter haftbar zu machen. Sammle stattdessen Beweise: Fotografiere oder filme den Vorfall und rufe Zeugen hinzu. Bitte scheue dich in ganz gravierenden und akuten Fällen auch nicht davor, die Polizei zu Hilfe zu rufen.